HST-Rechnungsautomatisierung für Kanzleien (2026)
Wie HST-Rechnungsautomatisierung in Kanada funktioniert: Leistungsortprinzip, CRA-Vorgaben, Quebec-Steuern & positionsgenaue Erfassung mit Tailride.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · ~11 Min. Lesezeit · Veröffentlicht von Tailride
Die meisten Fehler bei der GST/HST-Kontierung entstehen nicht durch Unachtsamkeit. Sie resultieren aus Workflows, die fälschlicherweise annehmen, der Steuersatz richte sich nach dem Rechnungssteller. In Kanada gilt jedoch das Leistungsortprinzip (Place of Supply). Dasselbe Unternehmen berechnet 5 % für Lieferungen nach Alberta und 15 % nach New Brunswick. Zudem kann eine einzige Rechnung steuerpflichtige, nullbesteuerte und steuerfreie Positionen mischen. Und in Quebec gibt es eine zweite Steuer, die von einer komplett anderen Behörde verwaltet wird.
Hinzu kommt ein Problem, das Kanzleien oft erst bei einer Steuerprüfung bemerken: Die Nachweispflichten der CRA (Canada Revenue Agency) werden strenger, je höher der Rechnungsbetrag ist. Ab 500 $ werden Details verlangt, die einfache Tools zur Erfassung von Kopfdaten gar nicht auslesen. Dieser Leitfaden beleuchtet die gesetzlichen Vorgaben und zeigt, was eine professionelle HST-Rechnungsautomatisierung leisten muss, um diese Anforderungen rechtssicher zu erfüllen.
Hinweis vorab: Dies ist eine allgemeine Information für Buchhaltungsprofis, keine steuerliche Beratung. Sätze und Regeln ändern sich, maßgeblich sind stets die offiziellen Richtlinien der CRA. Bitte prüfen Sie alle Vorgaben selbst, bevor Sie sich darauf berufen.
Das Wichtigste zur HST-Rechnungsautomatisierung
Die korrekte HST-Kontierung entzieht sich simplen Automatisierungsansätzen. Der Grund: Der richtige Steuersatz hängt vom Leistungsort ab, nicht vom Absender der Rechnung. Zudem kann ein einzelner Beleg unterschiedliche steuerliche Behandlungen erfordern. Jedes Tool, das Sie Ihrer Buchhaltungssoftware vorschalten, muss die Steuern auf Zeilenebene auslesen, das Originaldokument revisionssicher anheften und genau die Felder erfassen, die die CRA für die jeweilige Rechnungssumme vorschreibt.
Eine reine Kopfdaten-Erfassung – also nur Kreditor, Datum und Endbetrag – reicht hierfür nicht aus. Sie scheitert schon im Ansatz an den CRA-Vorgaben für Rechnungen ab 500 $.
Warum der Steuersatz nicht vom Lieferanten abhängt
Die kanadische Bundessteuer (GST) beträgt landesweit 5 %. Was darauf aufgeschlagen wird, variiert je nach Provinz, wobei die Regelungen zum Leistungsort bestimmen, welche Provinz zuständig ist.
| Provinz oder Territorium | Steuer | Satz | Hinweis zur Kontierung |
|---|---|---|---|
| Ontario | HST | 13 % | Eine harmonisierte Steuerzeile |
| Nova Scotia | HST | 14 % | Reduziert von 15 % am 1. April 2025 |
| New Brunswick | HST | 15 % | Eine harmonisierte Steuerzeile |
| Prince Edward Island | HST | 15 % | Eine harmonisierte Steuerzeile |
| Neufundland und Labrador | HST | 15 % | Eine harmonisierte Steuerzeile |
| Quebec | GST + QST | 5 % + 9,975 % | Zwei Steuerzeilen, zwei Behörden |
| British Columbia | GST + PST | 5 % + 7 % | PST ist nicht als Vorsteuer (ITC) abzugsfähig |
| Manitoba | GST + PST | 5 % + 7 % | PST ist nicht als Vorsteuer (ITC) abzugsfähig |
| Saskatchewan | GST + PST | 5 % + 6 % | PST ist nicht als Vorsteuer (ITC) abzugsfähig |
| Alberta, YT, NT, NU | Nur GST | 5 % | Einzelne föderale Steuerzeile |
Daraus ergeben sich zwei direkte Konsequenzen für den Kanzleialltag.
Derselbe Lieferant erfordert unterschiedliche Steuerschlüssel. Ein Berater, der einem Mandanten in Ontario eine Rechnung stellt, berechnet 13 %. Stellt er sie einem Mandanten in Manitoba aus, fallen 5 % GST plus 7 % PST an – was überhaupt keine HST ist. Eine einfache Regel im Sinne von „dieser Kreditor entspricht immer diesem Steuerschlüssel“ führt sofort zu Fehlern, sobald sich die Lieferadresse des Mandanten ändert.
Provinzsteuern (PST) berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. In British Columbia, Manitoba und Saskatchewan ist der Provinzanteil ein reiner Kostenfaktor und keine abzugsfähige Vorsteuer (Input Tax Credit, ITC). Verbucht man sie als abzugsfähig, wird die Erstattung zu hoch angesetzt. Verbucht man hingegen den Gesamtbetrag als Aufwand, verschenkt man die legitime GST-Erstattung. Beides ist falsch, und beides resultiert aus dem Fehler, eine einzelne Summe auf der Rechnung als einheitliche Steuer zu behandeln.
Steuerpflichtig, nullbesteuert und steuerfrei sind nicht dasselbe
Hier entscheidet sich, ob überhaupt ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht. Das ist auch der Grund, warum die CRA den genauen Steuerstatus einzelner Positionen abfragt.
Steuerpflichtige Leistungen (Taxable supplies) weisen GST oder HST zum jeweils gültigen Satz aus. Ihr Mandant stellt diese in Rechnung und macht für die entsprechenden Einkäufe den Vorsteuerabzug geltend.
Nullbesteuerte Leistungen (Zero-rated supplies) sind zwar steuerpflichtig, aber zu einem Satz von 0 %. Darunter fallen Grundnahrungsmittel, verschreibungspflichtige Medikamente, medizinische Geräte, die meisten landwirtschaftlichen Produkte und Exporte. Es wird keine Steuer berechnet, aber der Vorsteuerabzug für die bezogenen Vorleistungen bleibt bestehen.
Steuerfreie Leistungen (Exempt supplies) fallen komplett aus dem Steuersystem heraus. Dazu gehören langfristige Wohnraumvermietung, die meisten Gesundheits- und zahnärztlichen Dienstleistungen, Kinderbetreuung, Finanzdienstleistungen und viele Bildungsangebote. Es wird keine Steuer berechnet, und es gibt keinen Vorsteuerabzug für die damit verbundenen Ausgaben.
Das praktische Problem: Auf dem Papier sehen eine nullbesteuerte und eine steuerfreie Zeile identisch aus – bei beiden fällt keine Steuer an. In der Buchhaltung bewirken sie jedoch das Gegenteil. Die eine sichert das Vorsteuerguthaben Ihres Mandanten, die andere schließt es aus.
Ein OCR-Tool, das lediglich „Steuer: 0,00 $“ ausliest, hat zwar die Zahl korrekt erfasst, aber die betriebswirtschaftliche Bedeutung völlig ignoriert. Genau auf diese Lücke zielt die CRA-Vorgabe zum positionsgenauen Steuerstatus ab. Diese Unterscheidung muss zwingend bei der Datenextraktion erhalten bleiben und darf nicht erst später bei der Belegprüfung mühsam rekonstruiert werden.
Welche Rechnungsangaben die CRA vorschreibt
Hier entscheidet sich, ob Rechnungssoftware nur ein netter Komfortgewinn oder eine ernsthafte Compliance-Lösung ist. Die Vorgaben sind deutlich strenger, als es viele grobe Zusammenfassungen vermuten lassen. Die CRA definiert drei Schwellenwerte basierend auf dem Rechnungsbetrag, und die Anforderungen bauen aufeinander auf (CRA: Input tax credits).
Unter 100 $ muss der Beleg den Firmennamen des Lieferanten, das Rechnungsdatum und den gezahlten oder fälligen Gesamtbetrag enthalten.
Von 100 $ bis 499,99 $ wird zusätzlich die GST/HST-Registrierungsnummer des Lieferanten gefordert, eine Angabe der berechneten GST/HST (oder ein Hinweis, dass diese im Betrag enthalten ist) und – das ist hier der entscheidende Punkt – ein Hinweis auf den Status jeder einzelnen Leistung, falls die Rechnung sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Posten enthält.
Ab 500 $ verlangt die Behörde zudem den Namen des Käufers, eine kurze Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen sowie die Zahlungsbedingungen.

Betrachten Sie diese letzten beiden Anforderungen vor dem Hintergrund gängiger OCR-Software. Ab 100 $ geht die CRA von Belegen aus, auf denen verschiedene Zeilen einen unterschiedlichen Steuerstatus haben, und erwartet, dass dieser eindeutig identifizierbar ist. Ab 500 $ wird eine konkrete Leistungsbeschreibung verlangt.
Eine Software, die lediglich „Lieferant X, 14. Juli, 842,30 $“ speichert, bietet nichts davon. Die Rechnung selbst mag den Vorschriften zwar perfekt entsprechen, aber Ihr digitaler Datensatz spiegelt das nicht wider. Die darauf basierende Kontierung ist somit reine Spekulation.
Ebenfalls wichtig: Für die meisten registrierten Unternehmen kann der Vorsteuerabzug bis zum Fälligkeitsdatum der Erklärung für den letzten Meldezeitraum geltend gemacht werden, der innerhalb von vier Jahren nach dem Zeitraum endet, in dem das Guthaben erstmals verfügbar wurde. Bei börsennotierten Finanzinstituten und Unternehmen mit einem Umsatz von über 6 Millionen $ sinkt diese Frist auf zwei Jahre. Es bleibt also Zeit, einen entdeckten Fehler zu korrigieren. Keine Zeit bleibt jedoch für Fehler, die im System verborgen bleiben.
Wie lange Belege aufbewahrt werden müssen
Die CRA verlangt generell, dass Geschäftsunterlagen – einschließlich der Rechnungen, die Ihre Vorsteuerabzüge belegen – für sechs Jahre ab dem Ende des letzten betreffenden Steuerjahres aufbewahrt werden. Digitale Kopien sind zulässig, sofern sie lesbar und vollständig sind. Genau das macht einen papierlosen Workflow rechtssicher – allerdings nur, wenn das Originaldokument fest mit dem gebuchten Datensatz verknüpft bleibt und nicht in einem separaten Ordner liegt, den später jemand manuell durchsuchen muss.
Quebec: Zwei Steuern, zwei Behörden, zwei Buchungszeilen
An Quebec scheitern oft Tools, die nur für Provinzen mit einer einheitlichen Steuer entwickelt wurden. Unternehmen haben es hier mit der TPS (der föderalen GST) und der TVQ (der Provinzsteuer von Quebec, verwaltet von Revenu Québec) zu tun. Es handelt sich um separate Abgaben mit getrennten Registrierungsnummern. Die Überprüfung einer QST-Nummer erfolgt über Revenu Québec, nicht über das CRA-Register.
Für die Kontierung bedeutet das: zwei separate Steuerzeilen, die auf zwei verschiedene Konten gebucht werden müssen. Fasst man sie zu einem Betrag zusammen, geht die Abstimmung für keine der beiden Behörden mehr auf.
Zwei praktische Hürden erschweren das Ganze zusätzlich. Französischsprachige Rechnungen benennen die Felder oft uneinheitlich – TPS/TVQ incluses, taxes incluses au prix, T.P.S. –, sodass eine auf starren Keywords basierende Software sie häufig übersieht. Zudem müssen bei Rechnungen, die nur einen Bruttobetrag ausweisen, die beiden Steuersätze rechnerisch ermittelt und nicht nur abgelesen werden.
Wenn Sie Mandanten in Quebec betreuen, sollte dies der erste Härtetest für jede infrage kommende Software sein.
Warum die Kopfdaten-Erfassung beim Vorsteuerabzug versagt
Betrachtet man diese drei Aspekte zusammen, wird das Problem sehr konkret.
Eine Lieferantenrechnung über 1.240 $ trifft ein: Materialien zum Standardsatz, ein nullbesteuerter Artikel und eine Liefergebühr. Eine reine Kopfdaten-Extraktion liefert Ihnen den Kreditor, ein Datum, eine Endsumme und die Steuer als eine einzige Zahl. Um dies korrekt zu verbuchen, muss ein Mitarbeiter das PDF öffnen, die Zeilen lesen, aufteilen, die jeweilige steuerliche Behandlung festlegen und das Ergebnis manuell in die Buchhaltung eintippen.
Genau in diesem manuellen Schritt verbergen sich die Fehler, und dieser Aufwand wächst mit der Anzahl Ihrer Mandanten, nicht mit Ihrem Honorar. Zudem stimmt Ihr gespeicherter Datensatz so nicht mit dem Dokument überein, das Sie eingereicht haben – und genau das wird bei einer Prüfung kontrolliert.
Eine automatisierte Rechnungsverarbeitung auf Zeilenebene ändert das grundlegend. Sie ermöglicht es Ihnen:
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Zu erkennen, welche Zeilen steuerpflichtig, nullbesteuert oder steuerfrei sind, und diese entsprechend zu kontieren, anstatt einen Pauschalsatz über die gesamte Rechnung zu stülpen.
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Rechnungen mit gemischten Leistungen aufzuteilen, bei denen ein einzelner Lieferant für einige Artikel Steuern berechnet und für andere nicht.
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In PST-Provinzen nicht abzugsfähige Provinzsteuern von erstattungsfähigen Bundessteuern zu trennen.
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Einen Datensatz zu speichern, der exakt mit den Rechnungspositionen übereinstimmt, falls ein Vorsteuerabzug jemals infrage gestellt wird.
Ein Praxisbeispiel: Eine Rechnung, drei Steuerbehandlungen
Eine Rechnung von einem Lieferanten aus Ontario über 1.240 $ netto trifft ein. Es sieht aus wie ein einziges Dokument, erfordert aber drei separate Buchungsentscheidungen.
| Position | Netto | Behandlung | Steuer | Begründung |
|---|---|---|---|---|
| Büroausstattung | 800,00 $ | Steuerpflichtig, 13 % HST | 104,00 $ | Standardleistung, ITC erstattungsfähig |
| Wasser und Kaffee für die Büroküche | 340,00 $ | Nullbesteuert | 0,00 $ | Grundnahrungsmittel, keine Steuer, Vorsteuerabzug bleibt erhalten |
| Kurierlieferung | 100,00 $ | Steuerpflichtig, 13 % HST | 13,00 $ | Fracht ist standardbesteuert |

Eine reine Erfassung der Kopfdaten liefert Ihnen: Lieferant aus Ontario, ein Datum, 1.357,00 $, Steuer 117,00 $. Alles korrekt, aber nichts davon lässt sich direkt verbuchen. Jemand muss trotzdem das PDF öffnen und entscheiden, welche der drei Zeilen wie zu behandeln ist.
Ändern wir nun eine Variable. Derselbe Lieferant sendet dieselbe Bestellung an einen Mandanten in Saskatchewan. Für die Ausstattung und den Kurier fallen 5 % GST plus 6 % PST an. Der PST-Anteil ist jedoch nicht erstattungsfähig. Die Aufteilung betrifft also nicht mehr nur unterschiedliche Sachkonten, sondern entscheidet darüber, was Ihr Mandant vom Staat zurückfordern kann und was nicht.
Keines der beiden Szenarien ist ungewöhnlich. Beide werden falsch verbucht, wenn das System die Rechnung als eine einzige Summe betrachtet.
So löst Tailride die HST-Rechnungsautomatisierung

Tailride wird Buchhaltungssystemen wie QuickBooks und Xero intelligent vorgeschaltet, anstatt sie zu ersetzen. Sobald eine Rechnung über eine verbundene Gmail- oder Outlook-Adresse, ein Lieferantenportal oder per Upload eingeht, wird sie bis auf die Zeilenebene präzise ausgelesen.
Jede Zeile erhält dabei nicht nur ein Sachkonto aus Ihrem Kontenplan, sondern auch ihren eigenen Steuersatz, der direkt aus dem Beleg extrahiert und nicht pauschal vom Lieferanten abgeleitet wird. Das ist der entscheidende Mechanismus für den kanadischen Markt: Eine Rechnung, die standard- und nullbesteuerte Positionen mischt, wird sauber aufgeteilt und nicht einfach gemittelt. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur automatischen Kontierung.
Die Originaldatei bleibt fest mit dem gebuchten Datensatz verknüpft. Strukturierte Daten und Quelldokument reisen also gemeinsam durch das System – exakt so, wie es die Nachweispflichten verlangen.
Die Erkennung verbessert sich mit jeder Nutzung. Korrigieren Sie eine Zeile einmalig, speichert das System die Regel für diesen Lieferanten, diese Leistungsbeschreibung und diesen bestimmten Mandanten. Die nächste Rechnung desselben Kreditors kommt dann bereits fertig vorkontiert an. Da französische und englische Dokumente ohne Vorsortierung verarbeitet werden, benötigen zweisprachige Mandantenstämme keine separaten Warteschlangen.
Für Kanzleien bieten die Kanzlei-Konten ein übergreifendes Master-Dashboard mit individuellen Ansichten je Mandant. Weitere Informationen zu kanzleispezifischen Workflows finden Sie auf unserer Seite zur Kreditorenbuchhaltungs-Automatisierung.
Ein Punkt, den Sie selbst prüfen sollten: Wenn Sie Mandanten in Quebec betreuen, testen Sie zwingend, wie die Software – Tailride eingeschlossen – TPS und TVQ in Ihren Kontenplan überträgt. Die duale Steuerzuweisung ist die häufigste Fehlerquelle bei der automatisierten Kontierung in Kanada und rechtfertigt einen Test mit echten Belegen anstelle einer bloßen Demo.
Sie können kostenlos starten (inklusive 10 Rechnungen pro Monat) und den Prozess selbst durchspielen.
Typische Fehler bei der GST/HST-Kontierung
Eine Handvoll wiederkehrender Fehler macht den Großteil der manuellen Korrekturen aus:
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Verwechslung von nullbesteuert und steuerfrei. Beide weisen auf dem Beleg keine Steuern aus. Aber nur eine Option erhält den Vorsteuerabzug des Mandanten.
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Buchung der PST als Vorsteuer. In British Columbia, Manitoba und Saskatchewan ist der Provinzanteil ein reiner Kostenfaktor. Ihn als Vorsteuer geltend zu machen, verfälscht die Steuererklärung.
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Anwendung des Heimatsteuersatzes des Lieferanten. Der Leistungsort bestimmt den Steuersatz, nicht die Adresse des Verkäufers. Derselbe Lieferant kann im selben Monat völlig korrekt Rechnungen mit 5 %, 13 % und 15 % ausstellen.
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Zusammenfassung von TPS und TVQ. Ein kombinierter Betrag genügt weder Revenu Québec noch der CRA.
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Fehlende Steuernummer bei Belegen über 100 $. Ohne diese Nummer gibt es keinen rechtmäßigen Vorsteuerabzug, egal wie eindeutig der Gesamtbetrag ist.
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Erfassung der Summe ohne Leistungsbeschreibung bei Belegen ab 500 $. Die CRA verlangt eine kurze Beschreibung der gelieferten Ware oder Leistung. Ein gespeicherter Gesamtbetrag erfüllt diese Anforderung nicht.
Die meisten dieser Fehler haben dieselbe Ursache: Die Daten basieren nur auf dem Rechnungskopf. Verbessern Sie die Extraktion auf Zeilenebene, und die Fehlerquote sinkt drastisch.
Worauf Sie bei der Softwareauswahl achten sollten
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Wird auf Zeilenebene oder nur im Rechnungskopf extrahiert? Fragen Sie den Anbieter direkt. „Extrahiert Rechnungsdaten“ bedeutet oft nur Kreditor, Datum und Summe.
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Werden Steuern pro Zeile gelesen oder wird ein Satz pauschal angewendet? Testen Sie die Software mit einer gemischten Rechnung, nicht mit einem einfachen Standardbeleg.
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Wie wird Quebec gehandhabt? Zwei Steuerzeilen, die auf zwei Konten gebucht werden, sind Pflicht. Alles, was diese zusammenfasst, erfordert ständige manuelle Nacharbeit.
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Bleibt das Originaldokument mit dem Datensatz verknüpft? Strukturierte Daten ohne den Originalbeleg sind im Prüfungsfall wertlos.
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Lernt das System mandantenspezifisch? Kanzleien betreuen viele unterschiedliche Kontenpläne. Ein Tool, das für jeden Mandanten gleich kontiert, lernt nicht, sondern wendet nur Standardwerte an.
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Werden französische Belege unterstützt? Etwa ein Fünftel des Landes reicht Belege auf Französisch ein, und die Feldbezeichnungen der Lieferanten variieren stark.
Der ehrlichste Test für jede Software ist ein unübersichtlicher Stapel echter Mandantenbelege mit gemischten Steuersätzen aus verschiedenen Provinzen. Eine saubere Demo-Datei wird immer fehlerfrei durchlaufen.
Häufige Suchanfragen zur Rechnungsverarbeitung
Welche Rechnungsangaben fordert die CRA für den Vorsteuerabzug?
Das hängt vom Rechnungsbetrag ab. Unter 100 $ benötigen Sie den Namen des Lieferanten, das Datum und die Gesamtsumme. Ab 100 $ müssen zusätzlich die GST/HST-Registrierungsnummer, der Steuerbetrag und der Steuerstatus jeder einzelnen Leistung (bei gemischten Belegen) angegeben sein. Ab 500 $ werden außerdem der Name des Käufers, eine kurze Leistungsbeschreibung und die Zahlungsbedingungen gefordert.
Warum reicht die Erfassung von Kopfdaten bei der kanadischen HST nicht aus?
Weil die Vorgaben ab 100 $ den positionsgenauen Steuerstatus und ab 500 $ eine Leistungsbeschreibung verlangen. Ein Datensatz, der nur Lieferant, Datum und Summe enthält, bietet beides nicht. Die daraus resultierende Kontierung ist somit nur geraten und nicht durch Daten belegt.
Wonach richtet sich der korrekte HST-Steuersatz?
Nach den Regelungen zum Leistungsort (Place of Supply). Diese legen fest, wo die Leistung als erbracht gilt, nicht wo der Lieferant ansässig ist. Deshalb kann ein Kreditor für identische Arbeiten völlig korrekt 5 %, 13 % oder 15 % berechnen.
Ist die kanadische Provinzsteuer (PST) als Vorsteuer abzugsfähig?
Nein. In British Columbia, Manitoba und Saskatchewan ist der PST-Anteil ein reiner Aufwand und keine abzugsfähige Vorsteuer (ITC). Das ist ein Hauptgrund, warum die Trennung von Bundes- und Provinzsteuern auf Zeilenebene so extrem wichtig ist.
Wie lange kann man den Vorsteuerabzug in Kanada geltend machen?
Für die meisten Unternehmen bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung für den letzten Meldezeitraum, der innerhalb von vier Jahren nach dem Entstehen des Anspruchs endet. Für börsennotierte Finanzinstitute und Unternehmen mit einem Umsatz über 6 Millionen $ gilt eine Frist von zwei Jahren.
Was ist bei Rechnungen aus Quebec steuerlich anders?
Quebec erhebt TPS und TVQ als separate Steuern, die von unterschiedlichen Behörden verwaltet werden. Sie erfordern daher zwei Steuerzeilen, die auf zwei separate Konten gebucht werden müssen. QST-Registrierungsnummern werden zudem über Revenu Québec und nicht über die CRA bestätigt.
Fazit zur HST-Rechnungsautomatisierung
Die kanadische GST/HST-Kontierung ist aus strukturellen Gründen anspruchsvoll: Die Steuer ist an die konkrete Leistung gebunden, nicht an den Lieferanten, und ein einziger Beleg kann mehrere Steuerarten enthalten. Die CRA-Vorgaben setzen genau das voraus: Den Steuerstatus auf Positionsebene ab 100 $ und detaillierte Leistungsbeschreibungen ab 500 $.
Ein Tool, das nur die Summen im Rechnungskopf ausliest, scheitert an dieser Hürde. Die Lücke muss dann von Ihrem Team manuell durch das Prüfen von PDFs geschlossen werden. Genau diese kleinteilige Fleißarbeit soll eine echte HST-Rechnungsautomatisierung beseitigen. Die Extraktion auf Zeilenebene – kombiniert mit der positionsgenauen Steuererfassung und der direkten Anbindung des Originalbelegs – verwandelt die fehleranfällige Dateneingabe endlich in einen effizienten Prüfschritt.
Wenn Sie sehen möchten, wie Ihre eigenen Dokumente verarbeitet werden, können Sie kostenlos starten und einfach mal eine komplexe Lieferantenrechnung durch das System schicken.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information für Kanzleien und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte prüfen Sie aktuelle Sätze und Anforderungen stets mit der CRA, Revenu Québec oder Ihrem eigenen steuerlichen Fachwissen.
Weiterführende Ratgeber
Quellen: CRA - Input tax credits · CRA - Charge and collect the GST/HST: which rate to use · Revenu Québec